Diebstahl in der Gruppe

1. Beschreibung der Herausforderung

Diebstahl innerhalb von Kinder- und Jugendwohngruppen ist keine Seltenheit. In Wohngruppen ist es relativ leicht, einen Diebstahl zu begehen, da dort viele Kinder und Jugendliche eng zusammenleben. Die Zimmer liegen oft nebeneinander, es wird nicht kontrolliert, wer welche Zimmer betritt und die Türen sind nicht immer abgeschlossen. Gerade bei Kinderwohngruppen wohnen gelegentlich sogar zwei Kinder in einem Zimmer zusammen.

Durch Diebstahl wird das Klima in der Wohngruppe negativ beeinflusst. Es kommt zu Misstrauen untereinander und, bis der Dieb identifiziert werden kann, kann es zu gegenseitigen Beschuldigungen kommen. Die Kinder und Jugendlichen können sich nicht mehr sicher und geschützt fühlen, da sie um ihr Eigentum fürchten müssen. Auszumachen, wer der Dieb ist, kann schwierig sein, da er/sie das Diebesgut vielleicht schon weiterverkauft oder ausgegeben hat und man so nicht mehr eindeutig nachweisen kann, wer es war.

Vor allem dann stellt sich die Frage, ob und wie die Bestohlenen entschädigt werden. Wenn niemand belangt werden konnte, und die Bestohlenen ihren Verlust nicht ersetzt bekommen, verlieren sie möglicherweise das Vertrauen in die Wohngruppe, in die anderen Kinder/ Jugendlichen und auch in die Fachkräfte, da sie ihnen nicht helfen konnten.

2. Unterschiedliche fachliche Argumente / Bedenken

Rechtlich gesehen ist Diebstahl eine Straftat und kann angezeigt werden. Es kommt aber darauf an, wie viel das Gestohlene wert war. Liegt der Wert der gestohlenen Sachen insgesamt unter ca. 50 € fällt es unter Diebstahl geringwertiger Sachen und es wird ohne weiteres nicht ermittelt. Außerdem sind Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig und können rechtlich nicht belangt werden.

Entwicklungspsychologisch betrachtet ist Diebstahl im Kindes- und Jugendalter normal. In der Familie gibt es aus der Sicht der Kinder erst einmal nur Gemeingut; z.B. Tische, Stühle und das Sofa gehören ihrer Meinung nach niemandem. Bis zum fünften Lebensjahr gilt bei Kindern der Grundsatz: „Was ich in den Händen halte, gehört mir auch.“  Kinder erlernen erst eine Vorstellung von Besitz, indem sie z.B. eigene Spielzeuge bekommen und so selbst erfahren, was Besitz ist. Mit ca. 9-13 Jahren, also zu Beginn der Pubertät, haben sie das Konzept des eigenen Besitzes in sich verankert. Zur Phase der Pubertät gehört es dazu, bestehende Regeln und Beschränkungen zu testen und Grenzen zu überschreiten, um mehr Freiheit und Unabhängigkeit zu erfahren. Aus dieser Motivation heraus kann es sein, dass ältere Kinder und Jugendliche beginnen, zu stehlen.

Es kann viele Gründe haben, warum Kinder oder Jugendliche stehlen. Hatte das Kind oder der/ die Jugendliche in letzter Zeit Streit mit anderen aus der Wohngruppe, kann das Stehlen einen Racheakt darstellen, um der Person zu schaden. Ein weiterer Grund kann sein, dass das Kind das Gefühl hat, materiell benachteiligt zu sein und zu kurz zu kommen, wenn es den Eindruck hat, die anderen aus der Wohngruppe haben alle tollere Sachen. Da Diebstahl in der Wohngruppe zu Aufruhr führt, kann es auch sein, dass das Kind oder der/die Jugendliche Aufmerksamkeit sucht. Negative Aufmerksamkeit ist in dem Fall besser, als gar keine. Gerade wenn Jugendliche Gegenstände oder Geld von hohem Wert stehlen, sollte man im Auge behalten, ob der Grund dahinter auch sein könnte, dass Geld zur Suchtbefriedigung gebraucht wird, für Drogen, Alkohol oder für andere Süchte wie z.B. Spielsucht.

In jedem Fall sollte man sich mit den Kindern oder Jugendlichen auseinandersetzen und ihnen klarmachen, dass Stehlen falsch ist und dass es das Vertrauen in die Mitbewohner*innen verletzt.

3. Fragen zum Weiterdenken

  • Was tut man, wenn der Dieb das Gestohlene nicht mehr hat? Wie entschädigt man die Bestohlenen und welche möglichen Konsequenzen folgen für den Dieb?
  • Halten Sie es für sinnvoller, Diebstahl intern zu regeln oder die Justiz mit einzubeziehen? Rechtfertigt ein Diebstahl die Durchsuchung aller Zimmer, um das Diebesgut zu finden, oder wird dadurch die Privatsphäre zu sehr gestört?

4. Lösungsvorschläge

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