Kinder schützen

1. Beschreibung der Herausforderung

Obwohl Kinder heute den Großteil des Tages in der Familie oder schützenden pädagogischen Einrichtungen verbringen, sind sie in unserer Welt dennoch ständig den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Sei es körperlicher Gewalt durch andere Personen, dem Straßenverkehr auf dem Weg zur Schule oder einer unbeaufsichtigten heißen Herdplatte. Gerade für kleine Kinder, die den Großteil der Gefahren noch nicht richtig einschätzen können, gibt es einige Risiken.

Es liegt aber auch in der Natur eines jeden Kindes, dass es neugierig ist und die Welt auf eigene Faust erkunden will. Dafür müssen Eltern und Fachkräfte von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen den Kindern Freiheiten einräumen. Von daher ist Erziehung oft eine Gratwanderung zwischen Kontrolle beziehungsweise Schutz und Selbstständigkeit. Die Kinder sollten also einerseits nicht „überbehütet“ werden und ihre eigenen Fehler machen dürfen, andererseits müssen Kinder aufgrund ihrer mangelnden Fähigkeit, manche Situation angemessen zu bewerten, beaufsichtigt und beschützt werden. Es ist also Aufgabe der Eltern und Fachkräfte, die Kinder langsam an neue und eigenverantwortliche Situationen heranzuführen. Nur durch Erfahrungen können die Kinder kognitiv und emotional reifen und lernen, die Gefahren einzuschätzen.

2. Unterschiedliche fachliche Argumente / Bedenken

Die elterliche Aufsichtspflicht besagt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), dass Eltern ihren Schutzbefohlenen gegenüber in der Pflicht stehen, sie zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. In der UN- Kinderrechtskonvention garantieren die Staaten, dass Kinder vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung geschützt werden.  Zum Schutz der Kinder gibt es darüber hinaus zahlreiche weitere gesetzliche Grundlagen, die sicher stellen sollen, dass insbesondere Gewalt verhindert wird, die zu körperlichen und seelischen Schäden führen kann.

Der Begriff des Kindeswohls beschreibt das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes. Es gibt verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung. Dazu zählen zum Beispiel Kindesvernachlässigung, Gewalt in der Erziehung oder sexualisierte Gewalt. Es ist die Pflicht der Erziehungsberechtigten, das Kindeswohl zu wahren und dafür zu sorgen, dass es dem Kind gut geht und es körperlich und seelisch gut versorgt ist.

Kinder haben aber, genau wie die Erwachsenen, neben Schutzrechten auch weitere, eigenständige Persönlichkeitsrechte. Zu der Entwicklung einer Persönlichkeit und einer eigenen Identität gehören auch Privatsphäre und das Durchsetzen des eigenen Willens, was von den Eltern und Fachkräften respektiert werden muss.

Wichtig ist es also, Kindern einen sicheren Ort zu bieten und ihnen gleichzeitig Schritt für Schritt beizubringen, wie man auf sich selbst aufpassen kann. Zum Beispiel, dass man zu niemandem ins Auto steigt, wie man sicher eine Straße überqueren kann oder auch anderen Personen gegenüber, die eigenen Bedürfnisse zu äußern und „Nein“ sagen zu können. Dabei gilt es, den Kindern ihre Rechte bewusst zu machen und sie auf einen selbstbestimmten Weg zu führen.

3. Fragen zum Weiterdenken

  • Sind die Kinder in ihrer Familie und in der Einrichtung angemessen geschützt oder schützen Sie sie vielleicht zu wenig oder zu stark?
  • Wie könnte es Ihnen gelingen, den Kindern eine selbstbestimmtere Entwicklung zu ermöglichen und ihnen trotzdem genug Schutz zu bieten?
  • In Tages- und Wohngruppen sind Kinder rund um die Uhr von schützenden Strukturen und Personen umgeben. Wie können Sie den Kindern trotzdem möglichst viel Freiraum und Privatsphäre bieten?
  • In welchen Situationen sehen Sie den Schutz der Kinder gefährdet (Beispiel: Internet, sexuelle Gewalt)? Wie können sie die Kinder in diesen Fällen besser schützen?
  • In welchen Situationen kann man mit Kindern einfach üben, selbstbestimmt und frei entscheiden und handeln zu können?

4. Material/ Links

Janusz Korczak ruft in seinem Buch „Das Recht des Kindes auf Achtung“ den Kinder-Behütern zu: „Aufpassen! Keinen Augenblick aus den Augen lassen! Aufpassen, nicht sich selbst überlassen, aufpassen, niemals nachlassen. Es kann ja stürzen, sich stoßen, verletzen oder schmutzig machen, etwas verschütten, zerreißen, zerbrechen, verbummeln und verlieren, mit Streichhölzern spielen oder einen Dieb ins Haus lassen. Es kann sich selbst und uns Schaden zufügen und sich, uns und seine Spielgefährten zum Krüppel machen.

Aufpassen, keine selbständigen Unternehmungen und das volle Recht der Kontrolle und Kritik für uns. Das Kind weiß noch nicht, was und wieviel es essen, wieviel und wann es trinken soll, es kennt die Grenzen seiner Kraft noch nicht. Also gilt es, über Essen, Schlafen und Ausruhen zu wachen. Wie lange? Von welcher Zeit an? Immer!“

Informationen über die UN-Kinderrechte finden Sie hier: https://www.kinderrechtskonvention.info/#3-crc—schutz-der-kinder

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